AGB

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der BROCKHEUS e.K. und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den vorbenannten Gesellschaften.

1.2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die BROCKHEUS e.K.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

2.1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der BROCKHEUS e.K. eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der BROCKHEUS e.K. und dem Gast zustande.

2.2. Angebote von der BROCKHEUS e.K. in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der BROCKHEUS e.K. steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

2.3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die BROCKHEUS e.K. vor.


3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

3.1. Erst mit der Zahlung des Gastes an die BROCKHEUS e.K. liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß den ausgewiesenen Stornierungsbedingungen unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden.

3.2. Stornierungsbedingungen:

(1) Stornierungen sind bis zwei 2. Tage vor der Anreise kostenfrei.

(2) Bei Stornierung bis einen 1. Tag vor der Anreise fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % des Buchungswertes an. Die Gebühren für die Reinigung werden in voller Höhe an den Gast erstattet. (3) Bei Nichtanreise wird der volle Buchungswert inklusive der Reinigungsgebühren fällig. Der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Dem Gast steht das Recht offen, der BROCKHEUS e.K. eine schriftliche Erklärung zum Stornierungsgrund einzureichen. Es steht der BROCKHEUS e.K. frei, Stornierungsgebühren zu erlassen oder teilweise zu erstatten. Die BROCKHEUS e.K. ist nicht verpflichtet, die Stornierungsgebühren zu erstatten.

3.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die BROCKHEUS e.K. einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die BROCKHEUS e.K. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung oder verspäteter Stornierung. Die BROCKHEUS e.K. hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die BROCKHEUS e.K. den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

3.4. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, zu leisten.


4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

Es haben die von der BROCKHEUS e.K. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen. Das genaue Datum zur Begleichung der offenen Forderungen befindet sich auf der Rechnung, welche die BROCKHEUS e.K. für den Gast ausstellt. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt die BROCKHEUS e.K. hierzu ausdrücklich. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.


6. GUTSCHEINE

Ein bei BROCKHEUS erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von BROCKHEUS eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.


7. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN

Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die von der BROCKHEUS e.K. zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an die BROCKHEUS e.K., einem von der BROCKHEUS e.K. genannten Dritten oder an dem durch die BROCKHEUS e.K. durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.

Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 75,00€ . Die BROCKHEUS e.K. ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 75,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Eine spätere Abreise oder frühere Anreise (Late Check-out oder Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der BROCKHEUS e.K. und dem Gast vereinbart werden. Wenn die BROCKHEUS e.K. dem Late Check-out / Early Check-in zustimmt, ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung eine Gebühr zu berechnen, welche sich wie folgt, zusammen setzt:

Bis 2 Stunden vor regulären Check-in oder nach Check-out 15,00 €

Bis 3 Stunden vor regulären Check-in oder nach Check-out 25,00 €

Ab 4 Stunden wird die für diesen Tag die geltende Übernachtungsgebühr erhoben.

Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist die BROCKHEUS OHG berechtigt für einen früheren Check-in oder späteren Check-out ab 1 Stunde eine Strafgebühr in Höhe von 100,00 € zu berechnen. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben der Strafgebühr den Ersatz des weiter entstehenden Schadens.

Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass die BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out oder Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.


8. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die BROCKHEUS e.K. ausgewiesenen Preisen. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die BROCKHEUS e.K. nicht zulässig. In diesen Fällen ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Die Nutzung der Wohnungen von der BROCKHEUS e.K. zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die BROCKHEUS e.K. behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.


9. HAFTUNG VON DER BROCKHEUS e.K.

Die BROCKHEUS e.K. haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet die BROCKHEUS e.K. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BROCKHEUS e.K. beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BROCKHEUS e.K. nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung von der BROCKHEUS e.K. steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von der BROCKHEUS e.K. wird die BROCKHEUS e.K. auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet der BROCKHEUS e.K. unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Die BROCKHEUS e.K. haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der BROCKHEUS e.K. eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten, die einen Wert von mehr als 500,00 € oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00 € übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der BROCKHEUS e.K. Andernfalls ist eine Haftung von der BROCKHEUS e.K. für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch die BROCKHEUS e.K. zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die BROCKHEUS e.K.

Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet die BROCKHEUS e.K. ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Die BROCKHEUS e.K. haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Jegliche Ansprüche gegenüber der BROCKHEUS e.K. verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die BROCKHEUS e.K. sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht. Die BROCKHEUS e.K. übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von der BROCKHEUS e.K. Die BROCKHEUS e.K. verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von drei Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.


10. KUNDENDATEN

BROCKHEUS erhebt und erfasst verpflichtend E-Mail-Adressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, die Buchung zu stornieren. Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt die BROCKHEUS e.K. Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.


11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn.

(a) Höhere Gewalt oder andere von der BROCKHEUS e.K. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

(b) Die BROCKHEUS e.K. begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von der BROCKHEUS e.K. und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der BROCKHEUS e.K. zuzurechnen ist

(c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

(d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient

(e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)

Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat die BROCKHEUS e.K. den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch die BROCKHEUS e.K. Erfolgte eine Kündigung seitens der BROCKHEUS e.K. wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der BROCKHEUS e.K. bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.


12. RAUCHVERBOT

Alle Apartments von der BROCKHEUS e.K. sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von der BROCKHEUS e.K. ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die BROCKHEUS e.K. das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die BROCKHEUS e.K. einen höheren Schaden nachweist.

Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, In Gebäuden von der BROCKHEUS e.K. können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten, Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).


13.VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von der BROCKHEUS e.K. ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die BROCKHEUS e.K. das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


14. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG

Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat die BROCKHEUS e.K. Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


15. Fundsachen

BROCKHEUS bewahrt Fundsachen, die einen Wert von über 10 € haben und von Gästen vergessen wurden, bis zu 14 Tage auf, bevor diese an das Städtische Fundbüro übergeben werden. Gäste, die bei BROCKHEUS den Verlust eines Gegenstandes melden, erhalten ihre Sachen umgehend zurück, sofern diese aufgefunden wurden. Für den Aufwand erhebt BROCKHEUS eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 5,00 €. Die Verpackungs- und Portokosten sind vom Gast zu tragen und können dem Gast von BROCKHEUS in Rechnung gestellt werden.


16. HAUSTIERE

Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an die BROCKHEUS e.K. vorzulegen. Vom vorgenannten Grundsatz ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 200,00 € für eine Sonderreinigungsgebühr seitens der BROCKHEUS e.K. in Rechnung gestellt. Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


17. INSTANDHALTUNG

Mit der Buchung eines Apartments von der BROCKHEUS e.K. verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat die BROCKHEUS e.K. das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 75,00 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen der BROCKHEUS e.K. unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von der BROCKHEUS e.K. anzuzeigen. Bei Buchungen von mehr als 21 Nächten ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, Zwischenreinigungen in Abstimmung mit dem Gast durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von der BROCKHEUS e.K. beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von der BROCKHEUS e.K. zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.


18. INTERNETNUTZUNG

Dem Gast wird durch die BROCKHEUS e.K. im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches, können nicht ausgeschlossen werden. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt der BROCKHEUS e.K. auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von der BROCKHEUS e.K. an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der BROCKHEUS e.K. einzustehen. Im Übrigen behält sich die BROCKHEUS e.K. vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.


19. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://brockheus.com/de/dataPrivacy


20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Soll¬te ei¬ne Be¬stim¬mung die¬ses Ver¬tra¬gs un¬wirk-sam sein oder wer¬den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk¬sam¬keit der üb¬ri-gen Be¬stim¬mun¬gen da¬von nicht be¬rührt. An¬stel¬le der un¬wirk¬sa¬men/nichtigen Be¬stim¬mung wer¬den die Par¬tei¬en ei¬ne sol¬che Be¬stim¬mung tref¬fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be¬stim¬mung beabsichtigten Zweck am nächs¬ten kommt. Dies gilt auch für die Aus¬fül¬lung even¬tu¬el¬ler Ver¬trags¬lü¬cken. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.